Lt. einer Meldung der „Stuttgarter Nachrichten“ bot ein Schweizer Spitzel den baden-württembergischen Steuerbehörden Daten von etwa 30000 Bankkonten an. Die demokratische Obrigkeit ist gewiss nicht abgeneigt diesem Menschen einen angemessenen Judaslohn auszuzahlen. Bereits in der Liechtensteiner Angelegenheit ließ man sich bekanntlich nicht lumpen, und bezahlte angeblich fünf Millionen Euro für Diebesgut. Hehlerei ist nach dem deutschen Strafgesetz zwar eine Straftat, wenn Bediente des Staates selber solche Straftaten begehen, ist es allerdings u.U. ein Grund für Beförderung.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten